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   VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585   

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VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585 (https://dejure.org/2016,10795)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585 (https://dejure.org/2016,10795)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - Au 2 K 14.1585 (https://dejure.org/2016,10795)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind als Ursache im Rechtssinn nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen in naturwissenschaftlichphilosophischem (natürlichlogischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris Rn. 6; B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 2).

    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642).

  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind als Ursache im Rechtssinn nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen in naturwissenschaftlichphilosophischem (natürlichlogischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris Rn. 6; B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 2).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässige Beweismittel sind, sofern sie inhaltlich und nach der Person des Sachverständigen den Anforderungen entsprechen, die an ein gerichtliches Gutachten zu stellen sind (BVerwG, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Lassen sich die den Anspruch begründenden Voraussetzungen trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht klären, so geht dies zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181; BayVGH, B.v. 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 - juris Rn. 3).

    ... zugrunde gelegten Erkenntnisgrundlagen und an der Nachvollziehbarkeit der gefundenen Schlussfolgerung zu zweifeln, zumal die Klägerin, der die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge obliegt (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181 ff.; B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 8.9.2000 - 3 B 96.1472 - juris Rn. 30), diese Gutachten nicht substantiiert in Frage gestellt, sondern letztlich lediglich behauptet hat, es liege die erforderliche Kausalität vor.

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Das Gericht konnte daher auf die vorhandenen medizinischen Beurteilungen der - im Übrigen im Fachgebiet Psychiatrie ausgebildeten - Gutachter zurückgreifen, weil die Sachverständigen nach ihrer Aufgabenstellung unbefangen und unabhängig sind (BVerwG, B.v. 26.9.2012 - 2 B 97.11 - juris Rn. 5).

    ... im Gutachten vom 8. Juli 2013 diesbezüglich gezogene Schlussfolgerung nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vereinbaren lässt; danach beruhen psychische Erkrankungen jedenfalls dann regelmäßig nicht auf einem Dienstunfall, wenn der Beamte nur verhältnismäßig geringe Unfallfolgen erlitten hat (BVerwG, B.v. 26.9.2012 - 2 B 97.11 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 09.03.2001 - 3 ZB 01.76
    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Lassen sich die den Anspruch begründenden Voraussetzungen trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht klären, so geht dies zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181; BayVGH, B.v. 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 - juris Rn. 3).

    ... zugrunde gelegten Erkenntnisgrundlagen und an der Nachvollziehbarkeit der gefundenen Schlussfolgerung zu zweifeln, zumal die Klägerin, der die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge obliegt (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181 ff.; B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 8.9.2000 - 3 B 96.1472 - juris Rn. 30), diese Gutachten nicht substantiiert in Frage gestellt, sondern letztlich lediglich behauptet hat, es liege die erforderliche Kausalität vor.

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, d. h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, d. h. wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (siehe z. B. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    ... zugrunde gelegten Erkenntnisgrundlagen und an der Nachvollziehbarkeit der gefundenen Schlussfolgerung zu zweifeln, zumal die Klägerin, der die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge obliegt (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181 ff.; B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 f.; BayVGH, B.v. 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 - juris Rn. 3 ff.; B.v. 8.9.2000 - 3 B 96.1472 - juris Rn. 30), diese Gutachten nicht substantiiert in Frage gestellt, sondern letztlich lediglich behauptet hat, es liege die erforderliche Kausalität vor.
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Des Weiteren kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B.: B.v. 4.9.1998 - 1 DB 26.98 - juris Rn. 2 f. ; B.v. 20.1.1976 - 1 DB 16.75 - BVerwGE 53, 118) der Bewertung des Unfallereignisses durch den Amtsarzt besondere Bedeutung zu.
  • BVerwG, 29.12.1999 - 2 B 100.99

    Beamtendienstrechtliche Unfallversorgung - Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind als Ursache im Rechtssinn nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen in naturwissenschaftlichphilosophischem (natürlichlogischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - DVBl 2002, 1642; B.v. 29.12.1999 - 2 B 100.99 - juris Rn. 6; B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585
    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen (BVerwG, U.v. 28.8.1964 - VI C 45.61 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 3).
  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 3 CS 11.2521

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge; schuldhaftes Fernbleiben;

  • VG Regensburg, 21.03.2012 - RN 1 K 11.207

    Anerkennung eines Dienstunfalls; Behördenfußballturnier im Rahmen eines

  • BVerwG, 04.09.1998 - 1 DB 26.98
  • VGH Bayern, 08.09.2000 - 3 B 96.1472
  • VG Würzburg, 18.01.2011 - W 1 K 10.824

    Polizeibeamter; Dienstunfall; Tinnitus; Dysthymia; Kausalität; wesentlich

  • VG Augsburg, 04.09.2012 - Au 2 K 12.232

    Die Anerkennung eines Dienstunfalls richtet sich nach den am 1. Januar 2011 in

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 4 S 3157/19

    Anerkennung eines Dienstunfalls; psychische Erkrankung eines Polizeibeamten

    Dies liegt im Übrigen auf der Linie mit dem vom Beklagten angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14.01.2016 - Au 2 K 14.1585 -.
  • VG Augsburg, 28.04.2016 - Au 2 K 15.1624

    Anerkennung psychischer Erkrankungen als Dienstunfall

    Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 11; VG Augsburg, U.v. 14.1.2016 - Au 2 K 14.1585 - juris Rn. 39 ff.).
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